Impressum oder Kontakt? Endlich wurst...
Muss der Betreiber einer Website sich mit den üblichen Kontaktangaben unter "Impressum" findbar machen - oder reicht es, diese Informationen unter "Kontakt" abzulegen? Endlich ist diese Frage höchstrichterlich entschieden...
... und zwar vom BGH (Bundesgerichtshof) unter dem Aktenzeichen I ZR 228/03.
Demnach muss die Anbieterkennzeichnung nicht unmittelbar von der Startseite aus erreichbar sein! Die bisherige juristische Auffassung war durchaus bisher enger. Das OLG (Oberlandesgericht) München meinte sogar, dass schon Scrollen nach unten auf der Startseite nicht zulässig ist und der Impressumslink damit über der Falz (die Stelle unten im Browser, die man ohne Scrollen noch sieht) liegen muss. Das OLG Karlsruhe meinte, "Kontakt" reicht als Linkbezeichnung nicht aus, es müsse "Impressum" heißen.
Die obersten Richter stellten nur klar, dass es auf eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit ankommt. Damit genügt es, wenn die Anbieterdaten über zwei unmittelbar aufeinander folgende Links erreichbar ist. Z. B. also über einen Link "Kontakt" auf der Startseite, unter dem dann u. a. auf das Impressum verlinkt ist. Sie verlangen, dass die Bezeichnungen verständlich sein müssen und sich dem Besucher unmittelbar erschließen.
Das ist wohl die schlechte Nachricht für alle "Textkreativen" und eine Gute für alle normalen Sitebetreiber. Es ist vernünftig, wenn man auf die Vernunft der Besucher setzt. Wer wissen möchte, mit wem er über eine Site möglicherweise in geschäftlichen Kontakt tritt, wird sicherlich unter Kontakt vielleicht sogar eher nachsehen, als unter Impressum. Letzteres kennen viele Surfer sowieso nur deshalb, weil es bei vielen Seiten die einzige Stelle ist, wo man eine Telefonnummer findet. Leider.
Für den Aufbau von Navigationen bedeutet dies, dass man mit diesem Urteil nun bei Bedarf wieder etwas Platz in der oberen oder unteren Navigationsleiste bekommt. Wenn man sich tatsächlich traut, das Impressum zu verschieben. Ein paar Meckereien von Besserwissern oder schlecht informierten Rechtsanwälten können die Folge sein. Obwohl... Ein wenig Spannung ist doch gar nicht schlecht - oder?
Stichworte: Rechtliches
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Geschrieben von Mario Fischer am 28.12.2006 | Kategorie: Begrifflichkeiten
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Ob sich die Sache mit dem Runterscrollen-Verbot damit auch erledigt hat? Geh ich mal davon aus, wenn das Impressum ja nicht schon direkt auf der Startseite stehen muss. Oder was meint ihr?