Website Boosting 2.0 - Weblog

Der Weblog für das Buch Website-Boosting 2.0 von Mario Fischer

Google ändert die Richtlinien für URL-Anzeigen bei Adwords

Bisher konnte man mit Ausnahmeregelungen die in einer Adwordswerbung angezeigte Domain von der Domain der Landingpage abweichen lassen. Dies wird ab 1. April (kein Scherz!) nicht mehr möglich sein. Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie keine Adwords-Werbung schalten, zunächst nichts. Als Nutzer können Sie jedoch zukünftig sicher sein, auch wirklich auf der in der Werbung angezeigten Domain zu landen.

Schalten Sie Adwords, dann sollten Sie prüfen, ob Sie ggf. mit mehreren Domains arbeiten. Unternehmen verwenden oft sogenannte Vanity-Domains für einzelne Produkte. Beispiel: Freude-am-Fahren.de zeigt per Redirect auf bmw.com. Eine Vermischung der angezeigten Domain und der tatsächlichen Landingpage auf einer anderen Domain ist nun nicht mehr zulässig:

Google möchte damit nach eigenen Angaben die "positive Sucherfahrung" der Nutzer erhöhen. Scheinbar wurden Nutzer verunsichert, wenn sie auf einer anderen Domain landen, als in der Werbung "angekündigt" wurde oder es wurde vielleicht auch zu viel Schindluder mit diesem Schlupfloch betrieben.

Was einige Unternehmen nämlich versucht haben ist, mehrere Werbeanzeigen auf der ersten Seite unterzubringen und Mitbewerber damit "wegzudrücken". Wenn man in den Anzeigen jeweils einen unterschiedlichen Domainnamen eingibt, kann man unaufmerksame Surfer damit natürlich schon täuschen.

Dieses "Double Serving" genannte Verfahren war zwar bei Google schon immer untersagt, wurde aber scheinbar immer wieder unterlaufen. Double Serving bedeutet, dass ein Unternehmen oder verwandte Unternehmen mehr als eine Anzeige zu einem Keyword platzieren. Google möchte nur eindeutig verschiedene Unternehmen pro Suchanfrage anzeigen, um den Suchenden möglichst viel Auswahl auch bei den Adwords zu bieten. Stellt man sich den Extremfall vor, dass ein Unternehmen hinter den ersten sechs Adwordsanzeigen steckt - was man ja durch die unterschiedlichen Domainangaben erst NACH dem Klicken erkennt.. Man wäre als Suchender sicher nicht erfreut.

Nun die gute Nachricht für alle Trackingtool-Nutzer: Das Weiterleiten zu einem Trackinganbieter ist weiterhin erlaubt, wenn die Zieladresse beim Trackinganbieter auf die im Adword angezeigte Adresse zurückleitet.

Beispiel: Zum Zählen von Klicks nutzt jemand eTracker:

Anzeige-URL: www.ich.de
Landingpage: www.etracker.de/blablazeug-d?=212-ich.de

Damit wird ein Klick auf ein Adword bei etracker registiert und der Nutzer sofort auf eine bei etracker hinterlegte Landingpage weitergeleitet. Das geht so schnell, dass man das nicht bemerkt.

Zielt nun die bei etracker hinterlegte Adresse auf:

www.ich.de/meinewerbung/ ist das auch weiterhin erlaubt.

Zielt sie aber auf eine andere Domain:

www.auchich.de dann wird das von Google eben nicht mehr akzeptiert.

Also vorher alles mal durchforsten, bevor es am 1. April Mails hagelt, dass Verstöße gegen die Richtlinien festgestellt wurden und die Anzeigenauslieferung gestoppt wurde. Und halten Sie das dann ausnahmsweise mal eben nicht für einen April-Scherz...;-)

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Geschrieben von Mario Fischer am 22.02.2008 | Kategorie: Bezahlte Werbung



Kommentare & Anmerkungen

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Kommentare

1 | R. Baur schreibt am 23.02.08 10:25:

Es gibt eventuell noch einen anderen Grund für die Entscheidung:

Mit Adwords kann man z.B. gezielt Werbung so schalten, dass Mitarbeiter bestimmter Firmen die Werbung sehen. Computerkriminellen, die bestimmte Netzwerke angreifen wollen, bietet sich hier die Möglichkeit ihre Opfer sehr schnell und gezielt auf z.B. mit Zero-Day Exploits präparierte Websites zu locken.
Eine harmlose Anzeige mit einer vertrauenserweckenden URL wie "bmw.de" zeigt dann auf den Angriffsserver, der z.B. versucht, einen Trojaner zu installieren.

Google machen derartige Angriffe scheinbar derzeit generell ziemliche Bauchschmerzen1.

Von diesem Standpunkt her würde ich die neuen Richtlinien (die man ja auch automatisch prüfen kann!) gut verstehen.

Die Weiterleitung von eTracker geschieht mit "301 permanently moved"? Also eine Meta-Weiterleitung ist hier nicht gestattet?

Sollte man aus SEO Sicht nicht sowieso möglichst für jede Anzeige eine eigene Landig-Page erstellen?
Dann könnte man ja auch direkt auf der Landing-Page einen Tracking-Code einbauen...

Ich mache das zumindest immer - mit gezielt erstellten Landing-Pages steigen Konversionsrate und Qualitätsfaktor, habe ich festgestellt.

[1] http://research.google.com/archive/provos-2008a.pdf

2 | Michel schreibt am 23.02.08 11:36:

Wenn es weiterhin möglich ist über eine Tracking-URL den Besucher auf die Zielseite zu leiten, wie kontrolliert Google das dann? Es musst ja irgendwie die Tracking URL passiert werden und wenn Google das regelmässig auch nachprüft, hat man regelmässig falsche Klicks im "etracker" log.

3 | R. Baur schreibt am 28.02.08 7:03:

Also Google überprüft ja jetzt schon Anzeigen in dem der Adbot (?) den Links folgt. Baut man Mist (403,404) bei den Links in einer Anzeige, bekommt man eine nette Mail mit dem Hinweis, dass eine Anzeige nicht den Richtlinien entspricht. Im Adword-Konto sieht man dann eine rote Schrift bei der Anzeige, man möge doch bitte eine korrekte URL eingeben.
Jedes gute Trackingtool sollte eigentlich an Hand von der von Google übermittelten Tracking-Variabeln den "echten" Klick zählen. (kann man im Adwordkonto einstellen, Google hängt dann immmer ?gclid=XYZ an den Link an, den der Benutzer aufruft).

Auserdem wird die Zielseite regelmäßig für den Qualitätsfaktor überprüft...

Wie wir in Zukunft genau weiterleiten müssen wäre aber echt toll zu erfahren. Damit man rechtzeitig seine Systeme überprüfen kann...

4 | ayudo schreibt am 28.02.08 9:50:

Interessiert mich auch. Wie sieht es aus, wenn die Anzeige-URL zwar nicht identisch ist, diese Domain aber per 301 direkt und sofort auf die Ziel-URL umleitet?

5 | M. Schönstein schreibt am 18.03.08 2:31:

Interessant und offen ist die Frage nach Subdomains. Hier habe ich bisher keine Antwort seitens Google erhalten oder auch keine Hinweise in den neuen Richtlinien gefunden. Folgender Sachverhalt:

Angezeigte URL: http://www.beispiel.de
Verlinkt auf: http://aktion.beispiel.de/produkt1

Ist das nach der neuen Logik noch zulässig?

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