Website Boosting 2.0 - Weblog

Der Weblog für das Buch Website-Boosting 2.0 von Mario Fischer

Markenrechtsverletzung bei Google Adwords?

Beim Buchen von Suchbegriffen bei Google Adwords kommt es immer wieder bewusst zu Verletzungen von Markenrechten bzw. zur unrechtmäßigen Verwendung von geschützten Markenbezeichnungen. Aber auch ohne Absicht kann es schon bei der Schaltung normaler Begriffe zu solchen Verletzungen kommen. Und das kann auch Geld kosten...

Dr. Martin Schirmbacher, ein Rechtsanwalt weist in einem Beitrag in Adzine Nr. 14 / 2007 (www.adzine.de, ist aber leider nicht online lesbar, nur per Mail) auf einen Fall hin, der 2006 vor dem Landgericht Berlin (21.11.2006, AZ 15 O 560/06) verhandelt und entschieden wurde.

Es ging um eine Abmahnung, die ein Werbetreibender erhalten hatte. Gab man bei Google die Suchkombination "Europa-Möbel" ein, erschien die Adwordsanzeige des beklagten Werbetreibenden. Aber "EM Europa Möbel" war als geschützte Markenbezeichnung eingetragen. Also schickte der Markeninhaber dem werbetreibenden Unternehmen eine Abmahnung. Letzteres fühlte sich aber unschuldig, weil man die Kombination "Europa-Möbel" gar nicht bei Google gebucht hatte. Dies entsprach auch der Wahrheit.

Was war passiert? Das Suchwort "Möbel" wurde mit der Option "weitgehend passend" gebucht. Google entscheidet bei dieser Variante per Algorithmus selbständig und dynamisch, bei welchem Begriffskombinationen die Anzeige dann geschalten wird. In diesem Fall eben auch mit dem zusätzlichen Wort "Europa" davor. Der Beklagte fühlte sich unschuldig, das klagende Unternehmen fühlte sich im Recht.

Wer nun Recht hat, entschied das Gericht und gab der Klage statt. Boing. Wichtig zu wissen ist aber nun, dass das Gericht NICHT verlangt hat, dass Werbetreibende beim Aufsetzen einer solchen (Adwords)Kampagne vorab alle möglichen Kombinationen auf Rechtsverletzungen prüfen, wenn die Option "weitgehend passend" geschaltet wird. Das wäre schlicht nicht zumutbar. Und das ist auch sachlich sicher richtig.

Aber: Nach dem Zugang der Abmahnung und damit der dokumentierten Kenntniserlangung (schönes Wort, das verwenden Juristen gerne) der Markenrechtsverletzung hätte man reagieren müssen. Man hätte das Wort "Europa" als sog. ausschließendes Keyword hinterlegen können. Dann wäre die Anzeige nicht mehr bei Kombinationsabfragen von "Möbel" mit "Europa" geschalten worden. Das hat der Beklagte unterlassen und muss nun bei Wasser und Brot büßen. Nein Spaß, das hat "nur" Geld gekostet. Schlimm genug.

Fazit?

- Mich freut es sehr, dass anscheinend zunehmend diesbezüglicher Sachverstand bei Sachverständigen einzieht. Gerichtsentscheidungen mit solchen kniffligen (?) Fragen hängen ja immer vom Gutachter ab. Hat der nicht wirklich Ahnung über Suchmaschinen oder wie hier über die Möglichkeiten des Adwordsprogramms, dann kommen ja oft Urteile zu Stande, die einem ein Grind in den Kopf kratzen lassen.

- Erhält man Kenntnis davon, dass man jemandem markenrechtlich auf die Füße tritt, sollte man sich tunlichst selber schlau machen. "Ich hab doch nix gemacht" reicht eben leider häufig nicht. Auch nicht "Ich hab doch keine Ahnung, dass man so was auch ausschließen kann". Ein Fahrzeug führen zu können, reicht auch nicht aus. Auch die Verkehrsregeln muss man beherrschen.

- Und zuletzt: Ich werde nicht müde, die Verwendung der Option "weitgehend passend" vor allem bei allgemeinen Oberbegriffen für die meisten Fällen als Geldverbrennung zu bezeichnen. Vielen Unternehmen fällt doch tatsächlich nix Bessers ein, als einige wenige Hauptbegriffe bei Adwords einzubuchen und die vorbelegte Option "weitgehend passend" zu verwenden. Das ist so schön einfach und macht herzlich wenig Mühe. Eine Kuh macht Muh, viele Kühe machen Mühe.
OK, es ist nur eine Frage des Geldes, auch mit dieser eher mental suboptimierten Haltung gute Postiionen zu bekommen. Und VIEL Traffic damit zu kaufen. Aber: Ich kann das nachfolgende Gejammer über schlechte Konversionsraten nicht mehr hören. Vorne völlig bewusstlos Geld reinschaufeln und am Ende wundern, dass die brennenden Scheine am Ende des Tages die Kasse so wenig erwärmt haben.

Wen wunderts?

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Geschrieben von Mario Fischer am 13.07.2007 | Kategorie: Bezahlte Werbung, Stolperfallen

Kommentare & Anmerkungen

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Kommentare

Ich bin nicht sicher, ob das so einfach ist, wie wir uns das auf den ersten Blick vorstellen.
Eine Marke ist ja meist nur für einzelne Klassen (in der Regel drei) geschützt.
Ich darf also ein Fahrrad mit dem Namen Apple verkaufen, aber keinen Computermonitor (wobei ich nicht weiß, ob Apple auch die einschlägige Klasse für Fahrräder geschützt hat ;-)

Was für den einen Werbetreibenden also ein verbotenes Wort ist, ist für den anderen erlaubt, weil er in einer anderen Branche ist.

Aber meiner persönlichen Einschätzung nach ist G. seit einige Monaten "weicher" geworden, was die maschinelle Einschätzung von "weitgehend" ist. Wenn genügend Menschen zusammen in einer Kampagne "Opel" und "Honda" in Kombi mit "Neuwagen" buchen, kann das schon ausreichen, dass die Maschine meint, das gehört "irgendwie" zusammen. Kann auch gut sein, dass die Klickraten mit in dieser Hinsicht ausgewertet werden.

Beispiel: Jemand wirbt mit "Opel Neuwagen" und ich zeig ihm "Opel Gebrauchtwagen", weil das in meiner internen Wortwolke nah beieinander steht. Kommt der Klicker nicht gleich wieder zurück und klickt wo anders, hat das offenbar gepasst. Machen es mehr, dann passt doch alles? Meint die Maschine.

Dass es G. um noch mehr Profit geht, glaube ich eigentlich nicht. Das sind alles Algorithmen, die Dinge tun, die einfach Kollateralschäden verursachen, weil sie so komplex gegeneinander wirken, dass man das nicht mehr im Detail abschätzen kann. Wenn Google den Profit wirklich auf Kosten der Besucher/Werbetreibenden maximieren wollte, gäbe es viel bessere Möglichkeiten.

Ich glaube auch nicht, dass es den beiden Gründern (jeder bekommt mittlerweile ca. 1 Mio US$ Zinsen - pro Tag!) um Profitmaximierung geht. Die treiben andere Dinge an...

IMHO ist die Argumentation des Gerichts durchaus auch mit dem "normalen Menschenverstand" als nachvollziehbar vernünftig anzusehen.

Was ich nicht verstehen kann ist, dass Google nicht in der Lage ist, unter "weitgehend passend" Wortmarken NICHT miteinzubeziehen (es sei denn, dass sie bereits im original Keyword verwendet wurden).

Einfaches Beispiel: Ich buche z.B. als Opel-Händler das Keyword "Opel Neuwagen", was bitte hat dann das Keyword "Honda Neuwagen" bei den "weitgehend passenden" Keywords zu suchen? Nichts! eben!

Und Google sollte doch nun wirklich in der Lage sein eine Wortmarkenliste zu führen und zum Schutze der Advertiser zu verwenden. Aber offensichtlich steht hier der eigene Profit im Vordergrund. Ob das allerdings noch dem Firmenmotto "Don't do evil" entspricht????

3 | Patrick schreibt am 20.07.07 4:38:

Aiaiai...diese ganze Internet-Recht-Geschichte ist ja wirklich ziemlich knifflig. Bin mal gespannt zu was für brenzligen Situationen es da noch so kommt.

Ist ja praktisch vorprogrammiert das es da noch den ein oder anderen Zwischenfall gibt, da das Fachgebiet Internet/Suchmaschinen wohl noch nicht sehr verbreitet unter Richtern ist.

..ist ja noch nicht mal weitverbreitet unter Marketing-Leuten, wenn ich das richtig einschätze obwohl's für die ja deutlich mehr Eigeninteresse gibt (sprich ein Richter "sollte" darüber Bescheid wissen, aber kann dadurch wohl nicht mehr Geld verdienen, ein Betriebswirt allerdings schon).

Deshalb denk ich wirds bei den Richtern wohl noch ne Weile länger dauern als bei Betriebswirten bis solche Kenntnisse (irgendwann?) mal vorliegen...und wer sich mit dem Fachgebiet nicht auskennt, wird bei komplexeren Sachverhalten wohl auch das ein oder andere Problem kriegen die richtige Entscheidung zu treffen.

Gab's eigentlich schon mal ähnliche Probleme mit "Name-bombing" (also Google-bombing mit Namen anderer Personen?)?

4 | Patrick schreibt am 20.07.07 4:45:

Ich glaub, wenn ich Jura studieren würde, wüsste ich schon auf welches Fachgebiet ich mich spezialisieren würde - als Jurist/RA mit Fachgebiet Internet-Recht hätte man bestimmt auch ziemlich gute Karten (wenn man sich fürs Internet interessiert)

P.S.: Das "irgendwann(?) mal" war auf Richter bezogen nicht auf Betriebswirte bei denen wirds bestimmt schneller gehen wenn sich das Budget von Offline allmählich "nach" Online verlagert

Ich vermute mal (das weiß ja keiner außer Google so genau), dass mehr Gewicht darauf gelegt wurde, dass der Begriff auch auf der Seite selber vorkommen muss. Das war vorher anders. Damit kann einer Seien schwerer von außen ein Keyword "verpasst" werden.

Und was G. mittlerweile stärker filtert, sind Linktext-Anomalien. Immer oder fast immer der gleiche Linktext (ausgenommen www.xxxx.tld-formatierte Links, weil gerade die eben häufig verwendet werden und Links, die den Domainnamen selbst enthalten) ist schnell verdächtig. Früher hat das Anlinken mit einem Keyword sehr viel besser bzw. sehr viel schneller zu guten Ergebnissen geführt. Heute muss man ungleich mehr dafür tun.

6 | Patrick schreibt am 21.07.07 4:41:

Das erklärt mir jetzt natürlich einiges..das man den Linktext inzwischen mixen muss und auch verwandte Begriffe benutzen sollte damit das Ganze auch so aussieht als wäre es auf natürliche Weise zustande gekommen, wusste ich schon.

Aber daran wie auffällig das natürlich ist, wenn eine Seite zu einem bestimmten Thema plötzlich eine ganze Menge Links mit einem bestimmten Keyword erhält das in den meisten Fällen sehr wenig mit dem Thema der Seite zu tun hat, hatte ich nicht gedacht.

Womöglich könnte man solche Filter umgehen indem man irgendwelche themenverwandte negative Ausdrücke findet und fürs Google-Bombing verwendet?;)

Und dass das Keyword auch min. 1 mal auf der Seite erscheinen sollte damit der Linktext (in gleichem Maße) gewertet wird, wäre natürlich auch eine gute Idee.

Dabei fällt mir gerade erst so richtig auf wie extrem die Rankingfaktoren von Faktoren auf der Seite zu Faktoren außerhalb der Seite (sprich Links) gewandert sind (zumindest bei Google):

Es soll ja mal Zeiten gegeben haben in denen die "Keyword Density" zu einem Top Ranking verhelfen konnte..und zwischenzeitlich konnte man ganz ohne überhaupt das Keyword auf der Seite zu haben ein top ranking erzielen (Ich nehm an auf Bush's Seite stand nirgends "miserable failure" :-)).

@Patrick:
Das bekannteste Beispiel ist wohl "Miserable failure", das auf die Biographie von Tschotsch Dabblju Busch im Weißen Haus gezeigt hat. Auch "the devil himself" förderte lange Zeit Microsoft auf Platz 1. Google hat das Google-Bombing aber Anfang des Jahres weitgehend abgedämpft.

Es ist einfach zu einfach geworden. Mittlerweile gab es Skipte im Web, mit denen sogar mental suboptimierte Zeitgenossen in der Lage waren, Google Bomben zu werfen. Diese Bots haben einfach auf Weblogs oder anderen Quellen, wo man Links hinterlassen kann, mit einem bestimmten Text (hier eben einem Namen) einen Link hinterlassen. Google hat´s als Votum der Massen interpretiert und nach oben befördert.

Mit Namen, zu denen Webseiten gefunden werden, die man eigentlich nicht finden sollte, gibt es immer wieder Probleme. Wenn man richtige Hassfeinde im Web hat, die auch vor juristischen Nachspielen keine Angst haben (oder so blöd sind und meinen, dass es diese nicht gäbe, weil sie ja anonym im Web sind) kann es schon unangenehm werden. Ich kenne mehrere solcher Fälle persönlich. Was da oft an Beleidigungen weit unter der Gürtellinie in Verbindung mit einem Namen gefunden wird... das wünsch ich niemandem. Auch nicht meinen Feinden ;-)

8 | Patrick schreibt am 21.07.07 12:43:

Wie hat Google das Google-bombing denn abdämpfen können? Der Linktext scheint ja immer noch ein ziemlich wichtiger Ranking-Faktor zu sein und so lange das der Fall ist, müsste das mit dem Google-Bombing ja noch funktionieren...wenn "richtig" gemacht.

Ich würde jetzt also annehmen, dass es noch funktioniert, aber nicht mehr so leicht möglich ist durch diese automatischen Skripten, die Sie erwähnt haben, da Google evtl. etwas dafür getan diese automatischen Vorgehensweisen zu erkennen (durch die auffälligen Linkprofile z.B.)?

Mit diesen Skripten dürfte das zuvor aber wahrscheinlich auch nur für relativ gering umworbene Keywords geklappt haben, da Links von Blogeeinträgen ja an sich schon nicht mehr so stark gewertet werden und Google schon seit geraumer Zeit ganz gut darin ist zu unterscheiden ob ein Link "gut" oder "naja" ist..?

Oder täusch ich mich da und mit diesen Skripten ging das vorher tatsächlich auch für etwas stärker umworbene Keywords?

9 | Yogi schreibt am 26.08.07 6:49:

Jetzt hat es auch im Bekanntenkreis heftig eingeschlagen. Unverständlich hierbei ist, da der Markenname gleichzeitig auch ein gebräuchliches engl. Wort ist, dass trotzdem gemahnt wurde und nun auch, trotz gegenteiliger telefonischer Absprache geklagt wird.
Die Firma wird die Kosten nicht abfangen können und Konkurs anmelden müssen.

@Yogi:
>"...trotz gegenteiliger telefonischer Absprache geklagt wird."
Ein altes Problem. Daher auch immer mein Rat: IMMER einen versierten Anwalt einschalten. Laien können da nur verlieren. Der Trick ist oft, jemand durch eine rechtlich unwirksame (weil i. d. R. nicht beweißbar) mündliche Vereinbarung am Telefon dazu zu bringen, das als erledigt zu betrachten. Dann werden Einspruchsfristen verwirkt. Die eigene Rechtsposition verschlechtert sich damit in den meisten Fällen.
Geld sparen und "selber" regeln ist da oft das Teuerste, was man machen kann!

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