Website Boosting 2.0 - Weblog

Der Weblog für das Buch Website-Boosting 2.0 von Mario Fischer

Adwords: Üble Stolperfallen bei Markennamen

Es geht so einfach... Ein Werbekonto bei einer Suchmaschine anmelden, ein paar Keywords eingeben, einen Werbetext entwerfen und schon kommen mehr oder weniger potentielle Kunden auf die eigenen Website.
Aber halt - nicht nur Kunden, auch Mitbewerber und Rechtsanwälte sind mittlerweile auf der Suche. Und das kann bei allzu sorglosem Umgang mit Worten teuer werden...

Die Betreiberin des Portals "legalershop.de", Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, weist zu Recht darauf hin, dass gerade bei Google Adwords standardmäßig die Option "Weitgehend passende Keywords" voreingestellt ist. So weit, so gut.

Mit dieser Option kann es aber passieren, dass ungewollt die eigene Anzeige auch eingeblendet wird, wenn im Suchschlitz vom Suchenden ein markenrechtlich geschützter Begriff mit eingegeben wurde. Und das, obwohl man diesen bei den eigenen Keywords gar nicht mit angegeben hat. Was ansonsten gewollt wurde (eben die "unscharfe" Suche), kann hier möglicherweise teuere Abmahnungen nach sich ziehen.

Wie immer sind sich die Gerichte (noch) nicht einig, wann denn nun eigentlich eine Markenverletzung bekannen wird. Steht ein Begriff in den Metatags einer Website, sieht man ihn unter Umständen gar nicht. Das veranlasst den einen Richter (animiert durch "kundige" Gutachter) dazu, "Nääää, was man nicht sieht, kann keine Markenrechtsverletzung sein" zu sagen, einen Anderen (animiert durch "kundige" Gutachter ;-) aber zu: "Verrrrrboten!".

Bei Adwords sieht man natürlich als Suchender die vom Werbetreibenden hinterlegten Begriffe auch nicht. Aber die Werbung "schlägt an". Folgerichtig gibt es auch bei solchen Verletzungen via Adwords schon diverse, diametral anders lautende Urteile. Bevor nix von höchster Ebene entschieden ist, ist mal wieder nix entschieden. Damokles schwebt - und das ist eine unschöne und bisweilen teuere Angelegenheit...

Es lohnt sich also, über mögliche (fremde) Markenbegriffe im eigenen Geschäftsfeld nachzudenken, zu recherchieren und diese ggf. mit der Option "-" als ausschließende Keywords für die eigene Kampagne hinterlegen.
Eine andere Möglichkeit ist natürlich, jeweils Keywords als "genau passend" zu hinterlegen. Macht mehr Mühe (hey, wer hat gesagt, dass es einfach ist...?), aber diese Art der Keyword-Definition hat natürlich noch viele andere Vorteile, wie die Leser des Buches Website-Boosting wissen ;-))

Also trau schau wem gilt auch bei der Anlage von Keywords bei Online-Kampagnen. Big Anwalt ist watching you...

Ach ja: Wer sagt denn, dass Sie als möglicher Markeninhaber nicht auch mal schauen sollten, ob die Mitbewerber bewußt oder unbewußt Ihre Markennamen verwenden...?

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Geschrieben von Mario Fischer am 22.08.2006 | Kategorie: Bezahlte Werbung

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